Gewisse Vorkommnisse und damit verbundene Enttäuschungen aus der Vergangenheit geben uns den fast schon verpflichtenden Anlaß, auf die Kroatischen Formalitäten, einerseits bei der Einreise über Land und andererseits bei der Anmeldung eines Bootes am Urlaubsort hinzuweisen und einschlägig Empfehlungen zu geben ....



An der Grenze nach Kroatien braucht nach vie vor jede erwachsene Person einen Reisepaß oder Personalausweis.
Mitreisende minderjährige Kinder müssen im Reisepaß der Eltern eingetragen sein, bzw. über einen eigenen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen eigenen Reisepaß verfügen.
Alleinreisende minderjährige Kinder benötigen die Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten

Ein mitgebrachtes Haustier ist an der Grenze anzumelden und entsprechende Papiere sind mitzuführen.
Hier der Abdruck aus der homepage des Kroatischen Generalkonsulats in München vom Januar 2011:

Hunde und Katzen sowie andere Haustiere, die bei einem kürzeren Aufenthalt in Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) mitgeführt werden, müssen bei den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden. Bei allen Tieren ist die Mitführung eines aktuellen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Bei Hunden wird zudem ein internationaler Veterinärausweis mit einem Nachweis über die Tollwutimpfung verlangt. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als ein Jahr zurückliegt. Jede weitere Impfung darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer eintätovierten Identitätsnummer gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss auch im Veterinärausweis vermerkt sein. Es besteht kein Verbot für die Mitführung von bestimmten Hunderassen (Terrier, Bulldogge, Pitbull u. A.) nach Kroatien.  

Für das Auto ist der Kfz-Schein und die Grüne Versicherungskarte nötig.
Die Grüne Versicherungskarte bekommen Sie von Ihrer Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Wenn diese schon älter ist, achten Sie unbedingt auf das Ablaufdatum und bestellen Sie ggf. rechtzeitig eine neue !  Sehr zweckmäßig, aber nicht Pflicht, ist - wenn nicht ohnehin schon vorhanden - für die Dauer Ihres Urlaubs der Abschluß einer Vollkasko-Versicherung.
Die Regulierung eines unverschuldeten Unfalls kann mehrere Jahre dauern und dann auch noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit.

Für das Boot auf dem Trailer brauchen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies ist in aller Regel der Internationale Bootsschein.
Diesen Schein bekommt man beim ADAC, oder beim Deutschen Seglerverband, oder beim Deutschen Motoryachtverband.
Er darf natürlich nicht abgelaufen sein. Er gilt immer 2 Jahre ab Ausstellungsdatum und muß dann jeweils vom Aussteller verlängert werden.

Ferner wird ab und zu auch mal nach dem Mwst.-Nachweis für das Boot gefragt.
Dieser kann durch Vorlage der Rechnung, wenn das Boot bei einem Händler gekauft wurde, erbracht werden.
Wurde das Boot aber von einer Privatperson erworben, so wird es zweckmäßig sein, den Kaufvertrag und den Mwst.-Nachweis des Vorbesitzers vorlegen zu können.
Für den Fall, daß der Nachweis vom Vorbesitzer nicht mehr vorhanden sein sollte, kann eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers über die bezahlte Mwst. hilfreich sein.
Eine eidesstattliche Erklärung bekommt man bei jedem Deutschen Notar.

Für den Trailer brauchen Sie den Anhängerschein (ähnlich Kfz-Schein).
Manchmal wird auch für den Trailer die Grüne Versicherungskarte verlangt.
In diesem Falle gibt es nun 2 Möglichkeiten:
1. Wenn Ihr Trailer normal zugelassen ist und damit auch separat vom Auto versichert ist, muß Ihnen die Versicherung ebenfalls eine Grüne Versicherungskarte ausstellen.
2. Ist Ihr Trailer als Sportanhänger steuer- und versicherungsfrei zugelassen (sog. grünes Kennzeichen), ist er grundsätzlich mit dem Auto mitversichert, solange er mit dem Auto verbunden ist.
Wie es aber ist, wenn er abreißt, kann hier nicht erörtert werden. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich unbedingt mindestens eine Bestätigung ausstellen, aus der hervorgeht, daß der Trailer mit dem Auto mitversichert ist.

Auf alle Fälle sollten Sie gerüstet sein, wenn an der Grenze tatsächlich die Grüne Karte für den Trailer verlangt wird.
Mündliche Erklärungen und Hinweise, daß die nicht nötig sei, gestalten sich meist schwierig und können an Sprachproblemen scheitern.
Und man ist dann gezwungen an der Grenze eine eigene kostspielige Haftpflicht-Versicherung für den Trailer abzuschließen.


Im Urlaubsort angekommen, ist das Boot beim nächstgelegenen Hafenkapitän vor !! der Ingebrauchnahme anzumelden.
(in Tisno gleich in der Nähe der Brücke, oder, wenn das Büro geschlossen ist, in Murter)

Dafür sind folgende Papiere erforderlich:

1. Reisepaß oder Personalausweis
2. Sportboot-Führerschein See oder Sport-Küsten-Schiffer-Schein oder mindestens BR-Schein des DSV oder Kroatischer Boots-Führerschein
3. Internationaler Bootsschein (nicht abgelaufen !)
4. Nachweis einer bestehenden Boots-Haftpflichtversicherung, gültig für die Kroatischen Küstengewässer

Die zu zahlende Gebühr richtet sich nach der Größe / Länge des Bootes. Zur Höhe kann hier aus verständlichen Gründen keine Angabe gemacht werden. Einerseits unterliegt die Gebühr öfter mal einer Änderung und andererseits besteht sie aus mehreren Einzelgebühren, deren Berechnungsmodus uns nicht bekannt ist. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, daß sie (noch) erschwinglich ist.

Man bekommt keine Vignette mehr, die an gut sichtbarer Stelle am Boot aufzukleben ist.


Man erhält noch eine große Faltschrift mit einer Übersichts-Seekarte der Küste, mit Fahrregeln, Hinweise auf Verbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Lichterführung für Seefahrzeuge, Ausrüstungspflicht, Promillegrenze und vieles mehr.

Wir empfehlen sehr dringend alles genauestens zu lesen und sich auch an Verbote und insbesondere an Geschwindigkeitsbeschränkungen eisern zu halten, sonst haben Sie ein oder gleich mehrere gewaltige Löcher in Ihrer Urlaubskasse. Wir mußten erfahren, daß zusätzlich auch schon Fahrverbote ausgesprochen wurden. Es ist doch allemal besser, Ihr Geld an der Tankstelle auszugeben als an den schwimmenden "Zahlstellen" der Küstenpolizei oder Kapetanija.
Die Methode, sich auf sein scharfes und wachsames Auge zu verlassen, um bei erstem Sichtkontakt mit der "Zahlstelle" dann noch schnell vom Gas zu gehen, hat schon manchen Skipper zur Verzweiflung gebracht, denn dieser Moment
ist einfach schon zu spät. Die Zahlstelle verfügt über mehr als nur ein scharfes Auge an Bord. Harmlos geglaubte und neutral aussehende Gummiboote ohne Uniform aber mit Sprechfunk sind ihre Hilfsmittel.


Also, erst lesen - evtl. auch ein zweites mal - dann (nur ggf.) Gas geben !!


Die vorstehenden Hinweise wurden von uns sehr sorgfältig auf Basis unserer langjährigen Erfahrung zusammengetragen, können aber selbstverständlich keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit für die Zukunft erheben. Wir können somit auch keinerlei Haftung übernehmen. Im Zweifelsfalle oder bei Unklarheiten sei die Nachfrage beim Kroatischen Konsulat empfohlen.

Es gibt in Deutschland mehrere Kroatische Generalkonsulate so z.B. in München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg usw. Sie sind alle im Internet zu finden.